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12.12.12, 11:15

Stern mit Sonderausstattung - Airbag-Zertifikat auf die Daimler-Aktie

Bei Autofahrern sind Airbags als Sicherheitsausstattung seit langer Zeit etabliert. Bis zum 18.01.2013 haben jetzt auch Anleger die Chance, eine Geldanlage mit einem Airbag zu zeichnen.
 

Stern mit Sonderausstattung - Airbag-Zertifikat auf die Daimler-Aktie

Bei Autofahrern sind Airbags als Sicherheitsausstattung seit langer Zeit etabliert. Bis zum 18.01.2013 haben jetzt auch Anleger die Chance, eine Geldanlage mit einem Airbag zu zeichnen.

100 % Partizipation bis zum Cap
Das neue Airbag-Zertifikat eignet sich insbesondere für aktienerfahrene Anleger, die am Laufzeitende an einer positiven Entwicklung der Daimler-Aktie bis zu der Obergrenze (Cap) teilhaben wollen und keinen Kursverlust der Daimler-Aktie von mehr als 50 % zum Laufzeitende erwarten. Denn an steigenden Kursen der Daimler-Aktie nimmt das Zertifikat am Laufzeitende bis zum Cap zu 100 % teil. Und falls sich die Aktie nicht in die gewünschte Richtung entwickelt, federt der Airbag mögliche Verluste bei dem Zertifikat ab. Den Basispreis des Produkts bildet der Xetra-Schlusskurs der Aktie am 18.01.2013. Am Ende der fast vierjährigen Laufzeit nimmt der Anleger an Kurssteigerungen der Aktie bis zum Cap zu 100 % teil. Der Cap wird erst am Ende der Zeichnungsfrist endgültig festgelegt, er wird jedoch mindestens 40 % über dem Basispreis liegen.

Kein vollständiger Kapitalschutz
Die höchstmögliche Rückzahlung von 140 Euro wird erreicht, wenn die Aktie des Automobilunternehmens am Bewertungstag auf oder über dem Cap notiert, also 40 % oder mehr gestiegen ist. Falls die Aktie weniger als 40 % gestiegen ist, nimmt der Anleger 1:1 an der Wertentwicklung teil. Legt die Aktie z. B. 25 % ausgehend vom Basispreis zu, beträgt die Auszahlung 125 Euro je Zertifikat. Notiert die Daimler-Aktie am Bewertungstag dagegen auf Höhe des Basispreises oder im Minus, schützt zunächst die Verlustschwelle. Bei Aktienkursrückgängen von bis zu 50 % wird das Zertifikat zum Nominalbetrag getilgt. Ein Verlust auf den Nominalbetrag entsteht bei Fälligkeit erst, wenn die Aktie unterhalb der Verlustschwelle notiert. In diesem Fall werden Kursrückgänge in abgefederter Form mit der Airbag-Formel angerechnet (Nominalbetrag abzüglich des mit der Airbag-Formel ermittelten Abzugsbetrags). Verliert der deutsche Autobauer z. B. 60 %, würde sich folgender Rückzahlungsbetrag ergeben: 100 Euro ? 2 x (50 % - 40 %) = 80,00 Euro. Bei einem Aktienkurs von Null würde sich ein Totalverlust ergeben. Weitere Informationen zum Produkt finden Sie auf der Website wgz-zertifikate.de. de. Dort stehen der maßgebliche Basisprospekt sowie die Emissionsbedingungen zur Verfügung. Das Zertifikat können Sie bei Ihrer Volks- oder Raiffeisenbank bzw. Ihrer Hausbank erwerben.




 
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