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20.08.26, 08:15

Bitcoin ist anonym? Was hinter dem Mythos vom spurlosen Kryptogeld steckt

Kaum ein Bild von Bitcoin hält sich so hartnäckig wie das vom spurlosen digitalen Bargeld. Die technische Realität ist eine andere – und für die Beurteilung von Geldwäsche- und Compliance-Risiken ist dieser Unterschied mehr als eine begriffliche Feinheit.

Bitcoin gilt vielen bis heute als anonymes digitales Bargeld: Geld, das sich außerhalb des klassischen Finanzsystems bewegen lässt, ohne nachvollziehbare Spuren zu hinterlassen.

Dieses Bild ist nicht zufällig entstanden. In den frühen Jahren wurde Bitcoin stark mit dem Online-Schwarzmarkt Silk Road verbunden, auf dem bis zur Schließung der Plattform im Jahr 2013 illegale Waren und Dienstleistungen gegen Bitcoin gehandelt wurden. Für viele Menschen war Silk Road der erste Berührungspunkt mit Bitcoin überhaupt. Damit entstand früh eine Verknüpfung, die bis heute nachwirkt: Bitcoin, Darknet, Anonymität.

Für Banken, Vermögensverwalter und Berater ist dieses Bild alles andere als folgenlos. Vermeintliche Anonymität berührt unmittelbar Fragen nach Geldwäsche, Compliance und der Herkunft von Vermögenswerten. Nur: Stimmt die zugrunde liegende Annahme überhaupt?

Anonym ist nicht pseudonym

Der entscheidende Unterschied liegt zwischen zwei Begriffen, die im Zusammenhang mit Bitcoin regelmäßig vermischt werden.

Anonymität bedeutet, dass eine Transaktion keiner identifizierbaren Person zugeordnet werden kann. Bei Bitcoin ist die Situation anders: Jede Transaktion wird dauerhaft auf der Blockchain gespeichert und ist grundsätzlich öffentlich einsehbar. Sichtbar sind dabei jedoch nicht die Namen der Beteiligten, sondern Bitcoin-Adressen, also lange Folgen aus Buchstaben und Zahlen.

Vereinfacht lässt sich die Blockchain deshalb mit einem öffentlichen Kassenbuch vergleichen: Jede Buchung bleibt sichtbar, nur stehen dort keine Klarnamen, sondern Adressen.

Bitcoin ist damit nicht anonym, sondern pseudonym. Die Adresse wirkt wie ein Deckname: Solange sie sich keiner Person oder Institution zuordnen lässt, bleibt die Identität dahinter unbekannt. Die Transaktionshistorie dieser Adresse bleibt jedoch dauerhaft sichtbar – und damit auch später noch auswertbar.

Wo aus der Adresse eine Person wird

In der Praxis existieren zahlreiche Schnittstellen zwischen der Bitcoin-Blockchain und dem regulierten Finanzsystem. Die wichtigsten Schnittstellen sind Kryptobörsen und Verwahrer. Wer über einen regulierten Anbieter Bitcoin kauft, verkauft oder verwahren lässt, muss sich identifizieren. Ein- und Auszahlungen lassen sich damit einem identifizierten Kundenkonto zuordnen. Zusammen mit Blockchain-Daten können daraus wichtige Anknüpfungspunkte für die Nachverfolgung entstehen.

Hinzu kommt eine inzwischen etablierte Branche spezialisierter Blockchain-Analyseunternehmen. Sie untersuchen Transaktionsmuster, Verbindungen zwischen Adressen und die Bewegung von Beständen über die Blockchain. Behörden, Banken und Börsen setzen solche Verfahren ein, um Geldflüsse nachzuvollziehen.

Ausgerechnet Silk Road zeigt die andere Seite

Wie weit diese Nachverfolgbarkeit reicht, zeigt ausgerechnet ein Fall aus dem Umfeld von Silk Road.

Bereits 2012 wurden dort rund 50.000 Bitcoin entwendet. Fast zehn Jahre lang blieb der Verbleib der Beute ungeklärt. Die Transaktionsspuren auf der Blockchain blieben jedoch erhalten. 2021 führten Blockchain-Analysen und klassische Ermittlungsarbeit US-Behörden schließlich zu James Zhong. Beschlagnahmt wurden über 50.000 Bitcoin, zum damaligen Zeitpunkt mehr als drei Milliarden US-Dollar wert.

Ein zweites Beispiel ist der Ransomware-Angriff auf Colonial Pipeline im selben Jahr, einen der größten Betreiber von Treibstoffpipelines in den USA. Das Unternehmen zahlte ein Lösegeld von 75 Bitcoin. Ermittler konnten die Zahlung über die öffentliche Blockchain verfolgen; wenige Wochen später beschlagnahmte das FBI 63,7 dieser 75 Bitcoin, nachdem es Zugriff auf den privaten Schlüssel der betreffenden Adresse erhalten hatte.

Der zweite Fall zeigt zugleich die Grenze des Verfahrens: Die Analyse der Blockchain macht Geldflüsse sichtbar, ermöglicht für sich genommen aber noch keine Beschlagnahme. Entscheidend war hier der Zugriff auf den privaten Schlüssel.

Beide Fälle belegen deshalb nicht, dass jede Adresse jederzeit einer Person zugeordnet werden kann. Sie belegen etwas anderes: Bitcoin-Transaktionen verschwinden nicht.

In mancher Hinsicht transparenter als das Bankensystem

In einer Hinsicht geht die Transparenz von Bitcoin sogar weiter als im klassischen Bankensystem: Dort sind Kontobewegungen grundsätzlich nur den beteiligten Finanzinstituten und gegebenenfalls Behörden zugänglich. Bei Bitcoin ist die Transaktionshistorie öffentlich und rückwirkend nachvollziehbar.

Das bedeutet nicht, dass Bitcoin insgesamt transparenter ist. Schließlich fehlt zunächst die Identität hinter einer Adresse. Die öffentliche Transaktionshistorie schafft jedoch eine Datengrundlage, die für Geldwäscheprävention und Compliance genutzt werden kann.

Was das für die Beratungspraxis bedeutet

Für Berater und Vermögensverwalter erfolgt der Zugang zu Bitcoin häufig nicht über direkt gehaltene Bestände, sondern über ETPs, Zertifikate oder Fondslösungen. Genau deshalb verschiebt sich der relevante Prüfpunkt.

Die operative Prüfung der zugrunde liegenden Bestände liegt dort typischerweise bei den beteiligten Emittenten, Verwahrstellen und weiteren Dienstleistern. Für Berater und Vermögensverwalter wird damit die Qualität dieser Prozesse zu einem relevanten Kriterium der Produktprüfung.

Sinnvolle Fragen sind entsprechend konkret: Wer verwahrt die Bestände und unter welcher Aufsicht? Werden eingehende Bestände auf ihre Transaktionshistorie geprüft? Welche Verfahren kommen dabei zum Einsatz? Und wie wird mit auffälligen Beständen umgegangen?

Die Antworten darauf geben einen wesentlich besseren Einblick in die tatsächliche Compliance-Infrastruktur eines Produkts als die pauschale Frage, ob Bitcoin „anonym" sei.

Was offen bleibt

Damit verschwinden nicht sämtliche Compliance-Risiken. Bitcoin kann auch direkt zwischen zwei Personen übertragen werden, ohne dass dabei zwingend persönliche Daten erhoben werden – die anschließenden Transaktionen bleiben allerdings öffentlich nachvollziehbar. Und es existieren andere Digitale Assets sowie technische Verfahren, die gezielt auf die Verschleierung von Transaktionen ausgerichtet sind. Das ist eine eigene Kategorie mit eigenen Fragen.

Die Ausgangslage ist dennoch eine grundlegend andere, als es das Bild vom spurlosen Kryptogeld vermuten lässt. Der Fall Silk Road prägte früh die Verbindung zwischen Bitcoin, Darknet und Anonymität, und diese Verbindung wirkt in der Wahrnehmung bis heute nach. Die technische Realität sieht anders aus: Bitcoin ist pseudonym, nicht anonym. Jede Transaktion wird öffentlich und dauerhaft aufgezeichnet, und diese Historie lässt sich über Jahre hinweg zurückverfolgen.

Für die Beurteilung von Geldwäsche- und Compliance-Risiken ist das keine semantische Feinheit, sondern eine andere Ausgangslage.

Die dritte Folge von „Endlich verstanden: Digitale Assets", dem Bildungsformat von 21Nexus, widmet sich genau diesem Thema: Bitcoin ist anonym. Stimmt das wirklich? Boris Jurczyk und Jan Horak diskutieren in rund zehn Minuten, woher das Missverständnis stammt und wo die Nachverfolgbarkeit an ihre Grenzen stößt.

Missverständnisse. Einordnung. Perspektiven.

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