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03.03.17, 08:39

Kapitalmarkt-News – Arbeitsmarkt bleibt Achillesferse Frankreichs

02. März 2017

Frankreichs Wirtschaftspolitik steht seit Längerem in der Kritik: Das Land erfüllt nicht die Kriterien der EU für Haushaltsdefizite, noch steigert es das Potenzialwachstum durch strukturelle Reformen. Die Folgen sind bekannt: Frankreichs Wirtschaftswachstum verläuft seit der Finanzkrise enttäuschend, und für die Stabilisierung der französischen Staatsschuldenquote spielt die Geldpolitik der EZB ein wichtigere Rolle als die Versuche der französischen Konsolidierungspolitik (siehe
IKB Barometer Spezial Oktober 2016). Das schwache Wachstum belastet zunehmend die sozialen Strukturen, was die anhaltend hohe Arbeitslosenquote sowie die Umfragewerte für Marine Le Pen dokumentieren. Wird die aktuelle, wenn auch moderate Erholung der französischen Wirtschaft eine entscheidende Wende für die Arbeitslosenquote bringen können?
 
Der französische Arbeitsmarkt zeichnet sich durch strukturelle Schwächen und mangelnde Flexibilität aus. Die lange Dauer der Leistungszahlung an Arbeitslose und das –  gemessen an der Durchschnittsentlohnung –  hohe Niveau der Arbeitslosenhilfe senken die Anreize für Arbeitnehmer, ein neues Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Auch die Macht der Gewerkschaften, die hohe Besteuerung des Faktors Arbeit und die Regulierungsdichte sorgen für relative Unbeweglichkeit auf dem Arbeitsmarkt. Zudem existieren in Frankreich zahlreiche Formen von Arbeitsverträgen und das französische Arbeitsrecht „Code de Travail“ ist während der letzten 40 Jahre von 800 auf 8000 Artikel ausgeweitet worden. Diese Komplexität und die damit verbundene Verunsicherung im Umgang mit dem arbeitsmarktrechtlichen Rahmen sorgen für Zurückhaltung der Arbeitgeber bei neuen Arbeitsplätzen und für ein hohes Niveau der strukturellen Arbeitslosigkeit. So wird z. B. die Unsicherheit über die Höhe der Abfindung von Arbeitnehmern in Umfragen seitens der Arbeitgeber als wichtiges Hindernis für die Einstellung neuer Arbeitskräfte angeführt.
 
Die Notwendigkeit wachstumsfördernder Reformen hat die sozialistische Regierung Hollandes erkannt. Seit 2013 hat sie einige beschäftigungsfreundliche Maßnahmen getroffen. So soll die Körperschaftssteuer bis 2020 stufenweise auf 28 % gesenkt werden. Eine Reduzierung der Sozialabgaben von Geringverdienern, von der fast 7 Millionen Arbeitnehmer betroffen sind, ist ebenso beschlossen worden wie die Vereinfachung der Unternehmensgründung und der Steuererklärung. Hinzu kommen die Vereinheitlichung sowie die Flexibilisierung des Arbeitsrechts und die Anreize für Einstellungen durch kleinere und mittlere Unternehmen. Doch reichen diese Aspekte aus, um eine entscheidende Neuausrichtung sicherzustellen? Erfahrungen aus den Reformen in Deutschland, Spanien und zuletzt auch Italien zeigen, dass eine höhere Rechtssicherheit beim Eingehen, und vor allem beim Auflösen, von Beschäftigungsverhältnissen die Schaffung neuer Stellen fördert. Der französische Arbeitsmarkt muss grundsätzlich neu gestaltet werden, besonders in Bezug auf die Gesetzgebung, die den Gewerkschaften aktuell noch ein hohes Maß an Macht sichert. So ist die Arbeitslosenquote in Frankreich selbst in Phasen stabilen BIP-Wachstums enttäuschend wenig zurückgegangen.
 

 
Zwischen 1995 und 2016 betrug das durchschnittliche französische BIP-Wachstum 1,6 %. Im selben Zeitraum lag die Veränderung der Arbeitslosenquote hingegen bei Null, während Deutschlands Wirtschaft im Schnitt um nur 1,4 % wuchs. Jedoch sank die deutsche Arbeitslosenquote durchschnittlich um 0,2 Prozentpunkte pro Jahr. Verantwortlich waren insbesondere die Umsetzung der Agenda 2010 und die Hartz-IV-Reformen seit 2005. Die Jahre 2013 bis 2016 zeigen, dass Frankreich ein Wachstum von über 1 % benötigt, damit die Arbeitslosenquote sinkt. Die Jahre davor deuten sogar an, dass eine signifikant rückläufige Arbeitslosenquote ein Wachstum von rund 2 % erfordert. Deutschland wies kurz nach der Jahrtausendwende mit 1 % ein deutlich schwächeres Wachstum auf und galt als „kranker Mann“ Europas. Die geringe wirtschaftliche Dynamik konnte die deutsche Arbeitslosenquote nicht stabilisieren – im Gegenteil, die Arbeitslosenzahlen stiegen auf Rekordhöhen.
 
Wie aus Tabelle 1 ersichtlich, hat sich dieses Bild in den Folgeperioden deutlich verändert und selbst bei einem Wachstum von 1 % sind Rückgänge in der Arbeitslosenquote Deutschlands zu verzeichnen. Insgesamt ist festzuhalten, dass der französische Arbeitsmarkt deutlich weniger sensitiv auf Wachstum reagiert als der deutsche. Anders gesagt: Frankreich benötigt ein nachhaltig hohes Wirtschaftswachstum, um die Arbeitslosenquote zu reduzieren; ein deutlicher Hinweis auf einen unflexiblen Arbeitsmarkt, der kapitalintensives Wirtschaftswachstum fördert. Tabelle 1 dokumentiert den Erfolg der strukturellen Arbeitsmarktreformen in Deutschland seit 2005, die ein arbeitsintensiveres Wachstum und damit einen höheren Rückgang der Arbeitslosenquote ermöglichen (auch oder vor allem aufgrund eines wachsenden Niedriglohnsektors). Für Frankreich sind solche Entwicklungen nicht zu erkennen. Hohe Arbeits- und Mindestlöhne forcieren ein kapitalintensives Wachstum, um eskalierende Lohnstückkosten einzufangen.
 

 
Ein Jahr vor der Präsidentschaftswahl stand Präsident Hollande unter massivem Druck, sein wichtigstes Versprechen einzulösen, nämlich einen spürbaren Rückgang der Arbeitslosenrate zu erreichen. Im Februar 2016 startete daher der Plan für eine Arbeitsmarktreform, bekannt als El Khomri’s Gesetz, benannt nach der französischen Arbeitsministerin. Es sollte mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten erlauben, um eine bessere Auslastung der Unternehmen zu ermöglichen. Das Gesetz sieht den Vorrang unternehmensinterner Vereinbarungen gegenüber sektoralen Verträgen mit Gewerkschaften vor, was einem Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik entspricht. Künftig sollten also die Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Belegschaft auf Unternehmensebene im Vordergrund stehen. Der Spielraum von Arbeitsrichtern sollte eingeengt werden, damit Entlassungen für die Unternehmen leichter zu begründen sind und weniger kostspielig werden. Der Gesetzentwurf enthält auch neue Regelungen für Entlassungen bei herausfordernden wirtschaftlichen Bedingungen für Unternehmen. El Khomri’s Gesetz scheint wichtige arbeitsmarktpolitische Themen anzugehen. Doch was ist daraus geworden?
 
Aus Protest gegen das neue Arbeitsmarktgesetz gingen Tausende von Demonstranten auf die Straße; Umfragen zufolge lehnen rund 70 % der Franzosen die Reform ab. Die Vorschläge hatten zudem für Spannungen bei den regierenden Sozialisten gesorgt. Dieser innerparteiliche Widerstand brachte die Regierung dazu, einige Punkte der Reformen zu entschärfen bzw. zu verwässern. Damit unterscheidet sich das Gesetz, über das am Ende abgestimmt worden ist, erheblich von der ursprünglich eingebrachten Vorlage.
 
Die vor 16 Jahre eingeführte 35-Stunden-Woche gilt zwar als Heiligtum der französischen Sozial- sowie Arbeitsmarktpolitik und bleibt weiterhin grundsätzlich bestehen. Doch die neuen Gesetze erlauben dem Arbeitgeber, von der Regelarbeitszeit abzuweichen sowie über die Entlohnung der Überstunden zu verhandeln. Die Überschreitung der 35-Stunden-Woche ist nun aus einer Vielzahl von Gründen möglich. Das Vetorecht der Gewerkschaften bei betrieblichen Vereinbarungen zu Arbeitszeiten und Löhnen wurde deutlich beschnitten. Das Gesetz liefert eine präzisere Definition, welche Umstände betriebsbedingte Kündigungen rechtfertigen. Entlassungen sind allerdings auch in Zukunft nur möglich, wenn Ertragslage und Umsatz eines Unternehmens mehrere Quartale in Folge sinken, oder wenn die Wettbewerbssituation eine Umstrukturierung von Unternehmen erfordert.
 
Abbildung 1 zeigt, dass die Reformversuche in Frankreich bis dato bei weitem nicht so erfolgreich sind wie die Hartz-IV-Reformen. Die im Juli 2016 verabschiedete Reform bildet zwar eine Grundlage für Verbesserungen auf dem französischen Arbeitsmarkt, sie geht aber nicht weit genug, um dessen verkrustete Strukturen entscheidend aufzubrechen. Ähnlich wie in Italien lässt auch die französische Arbeitsmarktreform den politisch heikelsten Punkt unberührt, nämlich die Senkung der Arbeitslosenhilfe bei längerfristiger Erwerbslosigkeit. Eine Anpassung der Anreizstrukturen, welche die Angebotsseite der Wirtschaft fördern, ist weitgehend ausgeblieben. Sinkende reale Löhne, wie sie in Deutschland zu beobachten waren, sind ebenfalls ausgeblieben. Dies erklärt, warum die Arbeitslosenquote in Relation zum BIP-Wachstum nur geringfügig abgenommen hat. Zudem verhindert die französische Wirtschaft mit ihren Strukturen, dass sich ein Billiglohnsektor entwickeln kann, der Wachstum generiert und das Beschäftigungsniveau steigert. Dies wiederum schlägt sich im überschaubaren Potenzialwachstum nieder. Doch viele Bürger und Politiker scheinen inzwischen verstanden zu haben, dass grundlegende Reformen notwendig sind, wenn Frankreich seine wirtschaftliche Starre beenden will. Immerhin werden gegenwärtig Themen diskutiert, die vor einigen Jahren noch tabu waren. Dazu zählen flexible Arbeitszeitmodelle und Betriebsvereinbarungen. Im Kontext der anstehenden Präsidentschaftswahl sorgen Arbeitsmarktreformen und das Niveau der Sozialleistungen für Gesprächsstoff. Was davon zukünftig umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
 
 
Fazit:
 
Frankreich hat eine anhaltend hohe Arbeitslosenquote, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächt und sich auch bei der französischen Präsidentschaftswahl bemerkbar machen dürfte. Zwar hat die Regierung im Juli 2016 erste Arbeitsmarktreformen verabschiedet, aber es fehlt der entscheidende Durchbruch, um den verkrusteten Arbeitsmarkt aufzubrechen. Während in Deutschland selbst bei mäßigem Wirtschaftswachstum die Arbeitslosenquote sinkt, benötigt Frankreich hierfür ein  stärkeres Wachstum. Der Einfluss des Wirtschaftswachstums auf den Arbeitsmarkt ist folglich in Frankreich erheblich geringer als in Deutschland.
 
Die französische Wirtschaft braucht einen stärker wachstumssensitiven Arbeitsmarkt. Dazu benötigt das Land Arbeitsmarktreformen, die Anreize für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bieten, Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu besetzen. Ein Kurs, den Deutschland mit den Hartz-IV-Reformen eingeschlagen hat. Frankreich scheint hiervon noch weit entfernt.
 

Ansprechpartner in der IKB Deutsche Industriebank AG:

Dr. Klaus Bauknecht
klausdieter.bauknecht@ikb.de

40474 Düsseldorf
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Volkswirtschaft und Research
Telefon +49 211 8221-4118

Herausgeber: IKB Deutsche Industriebank AG
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Sitz: Düsseldorf
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HR B 1130
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Karl-Gerhard Eick
Vorsitzender des Vorstands: Dr. Michael H. Wiedmann
Vorstand: Claus Momburg, Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz, Dirk Volz

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