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03.11.16, 16:00

Kapitalmarkt-News - Freihandelsabkommen CETA – ein wichtiger Schritt für den deutschen Mittelstand

03. November 2016

Freihandelsabkommen CETA - ein wichtiger Schritt für den deutschen Mittelstand

Jean Claude Juncker hat die Unterzeichnung des CETA-Abkommens (Comprehensive Economic and Trade Agreement) als ein Meilenstein bezeichnet, der starken Einfluss auf die Globalisierung nehmen wird. Und in der Tat ist dieses Abkommen deutlich mehr als nur eine weitere Vereinbarung zum freien Handel von Gütern. Ein zentrales Element von CETA – aber auch von TTIP –, das bei Kritikern auf Ablehnung stößt, ist der Respekt vor gegenseitigen Eigentumsrechten, insbesondere in Bezug auf Investitionen und ihre Renditen. Doch gerade dieser Aspekt ist für eine nachhaltige Globalisierung von entscheidender Bedeutung.
 
Aus unternehmerischer Sicht beinhaltet Globalisierung vor allem drei Dimensionen. Die erste Dimension ist die Nutzung von globalen Absatzmärkten und betrifft somit den Export von Gütern. Zweitens steht eine effizientere Produktion im Fokus, die eine Spezialisierung der Volkswirtschaften erlaubt. Durch effizientere Allokation von Produktionsfaktoren wird ein höheres potenzielles Weltwachstum sichergestellt. Dieser Prozess hat unter anderem dazu geführt, dass sich Deutschland auf eine höhere Wertschöpfung fokussieren konnte und seine Weltmarktposition in vielen technologisch hochwertigen Produkten ausbauen konnte. Er hat aber auch zur Folge, dass Produktionsketten länderübergreifend vernetzt sind und somit von verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen tangiert werden. Dieser Aspekt wird durch die dritte Stufe der Globalisierung noch verstärkt, die vor allem seit der Finanzkrise an Bedeutung gewonnen hat. Sie beinhaltet den globalen Ausbau von Produktionskapazitäten, um globale Märkte lokal zu bedienen. Vor allem für Deutschland, dessen potenzielles Wachstum weit unter dem Weltwachstum liegt, ist dies eine wichtige Entwicklung.

 
 
 



Kritiker von CETA und TTIP sehen eine Gefahr für den Rechtsstaat, da ausländische Unternehmen ihre Eigentumsrechte im Zweifel durch Schiedsgerichte einklagen können. Der Staat wäre damit in seiner Souveränität eingeschränkt, da Gesetze, die sich negativ auf ausländische Unternehmen auswirken, durchaus angefochten werden könnten. Tatsächlich greift der Staat des Öfteren in die Eigentumsrechte seiner Bürger ein, vor allem in einer sozialen Marktwirtschaft. Dies mag Veränderungen im Steuersystem betreffen, aber auch die Neu-Regulierung von Märkten. Dass nun ein ausländisches Unternehmen diese Hoheit teilweise anzweifeln darf, stellt sicherlich eine Herausforderung dar. Doch deutsche Unternehmen genießen in Kanada gleiches Recht. Auch sie erhalten einen zusätzlichen Schutz für ihre Investitionen und Renditen. Für Unternehmen, die für ihr Wachstum auf globale Produktionsfaktoren angewiesen sind, stellt dies eine wichtige Entwicklung im Werterhalt des Unternehmens dar. Deutsche Unternehmen sind global aktiv und investieren weltweit. Damit ist nicht nur der Umsatz, sondern auch die Bilanz international geprägt. Deshalb sind Abkommen wie CETA und TTIP aus Sicht des deutschen Mittelstands durchaus zu begrüßen.
 
Das Risiko für den Mittelstand liegt also nicht in diesem Handelsabkommen, sondern vielmehr darin, dass trotz hoher globaler deutscher Investitionsquoten nur wenige dieser Rechtssicherheit bietenden Verträge existieren. Während viel über die möglichen Implikationen von CETA oder TTIP für Deutschland diskutiert wird, wird leider nur wenig auf ihren Nutzen für global agierende deutsche Unternehmen eingegangen. Von diesem profitieren nicht nur Großkonzerne, sondern insbesondere der deutsche Mittelstand, der im hohen Maße von den globalen Entwicklungen der Nachfrage- und Angebotsseite beeinflusst wird und der zudem ein wichtiger Träger des deutschen Arbeitsmarktes und Wachstums darstellt.
 
So hat der deutsche Mittelstand während der letzten Jahre auch zunehmend in China investiert. Rund 12 % aller Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, die im Ausland investieren, sind in China aktiv – Tendenz steigend. Aber in welchem Maße sind die deutschen Eigentumsrechte bzw. unternehmerischen Interessen in China geschützt? Zwischen beiden Ländern besteht kein vergleichbares Handelsabkommen wie zwischen der EU und Kanada, und es kommt immer wieder zu zweifelhaftem und von der Regierung geduldetem Verhalten chinesischer Unternehmen, die zum Beispiel deutsches Patentrecht nicht respektieren oder Kopien von Markenartikeln herstellen. Aber auch die Renditen und damit Investitionen deutscher Unternehmen genießen nur begrenzt Eigentumsschutz. Eine Veränderung der Regulierung mancher Märkte könnte deutliche Wachstumseinbußen mit sich bringen. Auch interveniert der chinesische Staat aktiv, oftmals ohne mögliche Konsequenzen für lokale und ausländische Unternehmen zu berücksichtigen. Bei sinkender chinesischer Wachstumsleistung könnte der chinesische Staat Gesetze verabschieden, die zum Beispiel deutsche Automobilhersteller und -zulieferer diskriminieren.
 

 
 
 


Freihandelsabkommen wie CETA oder TTIP würden solche Aktionen verhindern. Ein entsprechender Vertrag mit China würde folglich das hohe potenzielle Risiko für die Bilanzen vieler deutscher Unternehmen reduzieren. Aktuell scheint ein Abkommen mit China im Stil von CETA oder TTIP nicht realisierbar zu sein. Doch je mehr sich zukünftige Freihandelsabkommen dem CETA-Standard anpassen, desto mehr wird sich auch China fügen müssen. Auch aus dieser Perspektive sind CETA und TTIP zu begrüßen, da sie einen neuen Standard für die globale, wirtschaftliche Integration darstellen.
 
Innerhalb der EU ist der Einfluss einzelner Staaten auf Märkte und Regulierungen durch die EU-Regeln in Brüssel definiert. Solange ein Staat Teil der EU ist, sind die entsprechenden Verträge und Prinzipien einzuhalten, was Investitions- und Planungssicherheit mit sich bringt. Risiken infolge staatlicher Interventionen bzw. unerwarteter Marktregulierungen sind somit größtenteils eliminiert. Eine erfolgreiche Umsetzung von CETA oder TTIP würde zeigen, dass länderübergreifende, Rechtssicherheit bietende Abkommen zumindest teilweise auch ohne eine integrierte Staatengemeinschaft erreicht werden können, die Jahrzehnte zum Reifen benötigt.
 
Die neuen Freihandelsabkommen erlauben eine bessere wirtschaftliche Integration von Volkswirtschaften, was oft als eine Einengung von demokratischen Rechten gesehen wird. Denn Staaten können nach Vertragsabschluss weniger unabhängig von globalen Interessen bzw. vorher vereinbarten Vereinbarungen agieren. Zwar gilt dies teilweise  auch innerhalb der EU, allerdings besitzen die einzelnen Mitgliedsstaaten immer noch ein Mitspracherecht via EU-Parlament. Auch verweist die EU häufig auf gemeinsame europäische Interessen, um die eingeschränkte Handlungsbefugnis der einzelnen Staaten zu relativieren. Eine erfolgreiche Umsetzung von CETA oder TTIP mag deshalb nur bei gleichgerichteten Länderinteressen nachhaltig machbar und legitimiert sein. Dies zeigt sich zum Beispiel in der Agrarpolitik, wo die USA und die EU doch unterschiedliche Auffassungen haben, und diese einen nicht unerheblichen Stolperstein in der aktuellen TTIP Verhandlung darstellen.
 
Wenn Politiker darauf verweisen, dass sie die Bürger zunehmend vor übergeordneten globalen Interessen schützen müssen, artikuliert sich darin auch die Sorge des Staates, dass er seinen Einfluss auf die Eigentumsrechte teilweise verliert. Wie bei allen Freihandelsabkommen sind weniger die Interessen einzelner Bürger betroffen, als vielmehr die Interessen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen, die durch Lobbyarbeit versuchen, ihre Interessen durchzusetzen. Am Ende führen mehr Freiheit im Handel und bei Investitionsentscheidungen sowie ein höheres Maß an internationaler Transparenz und Offenheit zu höherem Wachstum und mehr Wohlstand. Dafür gibt es genügend Belege, auch wenn die Globalisierung aktuell in der Kritik steht (siehe IW Studie von 2016 zu Wohlstand in einer digitalisierten Welt)
 
 
Fazit
 
Deutsche Unternehmen können im globalen Wettbewerb nur bestehen, wenn sie globale Produktionsfaktoren nutzen. Diese Entwicklung wird durch den Fachkräftemangel weiter vorangetrieben. Für deutsche Unternehmen, die in internationale Absatzmärkte exportieren und investieren, ist der rechtliche Schutz des Eigentums und damit zukünftiger Renditen ein wichtiger Aspekt bzw. Voraussetzung für Planungssicherheit und Wachstum.
 
Handelsabkommen wie CETA stellen einen wichtigen Schritt dar, um Eigentumsrechte weltweit zu schützen. Hiervon sollte insbesondere Deutschland profitieren, auch weil weitere wichtige Handelspartner wie China langfristig nachziehen dürften. Deshalb ist CETA weit mehr als nur ein Handelsabkommen zwischen EU und Kanada, vor allem für den deutschen Mittelstand, der seine Produktionskapazitäten weltweit ausgebaut hat und somit erhöhte Unsicherheit über zukünftiger Regulierung und Einhaltung von Eigentumsrechten auf seiner Bilanz aufweist.
 

Ansprechpartner in der IKB Deutsche Industriebank AG:

Dr. Klaus Bauknecht
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Volkswirtschaft und Research
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Rechtsform: Aktiengesellschaft
Sitz: Düsseldorf
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HR B 1130
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Karl-Gerhard Eick
Vorsitzender des Vorstands: Dr. Michael H. Wiedmann
Vorstand: Claus Momburg, Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz, Dirk Volz

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