EUR/GBP stieg im Vorwochenvergleich von 0,773 auf 0,799, was einer Abwertung des Pfundes um 3,3% entspricht. Grund dafür war vor allem die Rede des britischen Schatzkanzlers Osborne am 16. März: Das „Office for Budget Responsibility“ hat für 2016 sowohl die Wachstumsaussichten von 2,4% auf 2,0% als auch die Inflationsprognose auf 0,7% gesenkt. Die Bank of England nannte auf ihrer Sitzung am 17. März zum einen das Brexit-Risiko und zum anderen die fortwährende Krisenstimmung in den Emerging Markets als Grund für ihr Festhalten am derzeitigen Leitzinsniveau von 0,5%. Dagegen zeigt sich der britische Arbeitsmarkt im Februar robust: Die Zahl der arbeitslosen Personen sank um 18.000 und die Arbeitslosenquote liegt bei 5,1%. Angesichts des weiterhin bestehenden Risikos eines Brexits dürfte die Volatilität von EUR/GBP andauern.
EUR/CHF konnte im Vorwochenvergleich von 1,094 auf 1,098 (17.03., 11:15) leicht zulegen (+0,4%). Die Aufwertung des Euros ist vor allem auf die Äußerungen des EZB-Präsidenten zurückzuführen, der nach dem umfassenden EZB-Lockerungspaket der vergangenen Woche signalisierte, mit den Zinsen nicht noch tiefer gehen zu wollen. Allerdings befindet sich die Inflation in der Eurozone immer noch auf einem niedrigen Niveau, auch wenn die Kernrate im Februar mit 0,8% (yoy) positiv überraschte. Die SNB-Sitzung hatte demgegenüber kaum Auswirkungen auf den Wechselkurs. Das Zielband für den 3-Monats-Libor wurde wie erwartet bei -1,25% bis -0,25% belassen. Eine Aufwertung des Franken soll ggf. durch einen Eingriff in den Devisenmarkt vermieden werden. In der nächsten Woche rechnen wie daher für EUR/CHF mit einem stabilen Kurs um 1,10.
Bei den hier dargestellten Inhalten handelt es sich um fremde Inhalte. Für diese fremden Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Eingeber verantwortlich. Eine inhaltliche, redaktionelle Überprüfung durch die DZB Media GmbH erfolgt ausdrücklich nicht. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang ergänzend den Haftungsausschluss unter https://www.zertifikateberater.de/impressum.
Sollte ein hier durch einen Eingeber distribuierter Inhalt aus Ihrer Sicht gegen geltendes Recht verstoßen, schicken Sie bitte eine Email an nc. Der gemeldete Inhalt wird umgehend überprüft und ggf. gesperrt.