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01.09.25, 14:35

Bayer hebt Prognose an und will bis 2026 die Rechtsrisiken senken

Autor: Charlotte Neugebauer

Werbung, Lesen Sie auch gerne John Grisham? In den 90ern habe ich seine dicken Romane regelrecht verschlungen. „Die Firma“ oder „Der Klient“ lagen damals gefühlt auf jedem Nachttisch, und wer „Die Jury“ aufschlug, war stundenlang wie gefesselt. Typisch Grisham: Noch drei Seiten vor Schluss denkt man, dass sich die ganzen Handlungsstränge niemals entwirren lassen – und plötzlich fügt sich alles mit einem überraschenden Dreh.

Ich könnte mir vorstellen, auch bei Bayer kommt man sich seit Mai 2016 regelmäßig vor wie in einem sehr komplexen und sehr langen Grisham-Krimi. Die Komplexität der Handlungsstränge, die Vielzahl von Verfahren und die Kosten, die durch Anwälte, Urteile und die in den USA üblichen – und bei Grisham so gerne inszenierten – Schadenersatzzahlungen zusammengekommen sind, dürften jede fiktionale Geschichte des Autors übertreffen. Doch seit Anfang 2025 scheint endlich wieder so etwas wie Ruhe in die Geschäftsentwicklung und Routine in die immer noch nicht abgeschlossenen rechtlichen Auseinandersetzungen zu kommen. Schauen wir uns das doch im Detail an…

Nach einem starken ersten Halbjahr legt Bayer die Latte selbst etwas höher und sichert zugleich die juristischen Risiken stärker ab. Der Konzern rechnet für das Jahr 2025 nun mit einem währungsbereinigten Umsatz von 46 bis 48 Milliarden Euro statt 45 bis 47 Milliarden. Das bereinigte EBITDA soll auf 9,7 bis 10,2 Milliarden Euro steigen (zuvor 9,5 bis 10,0 Milliarden). Für das zweite Quartal nennt Bayer vorläufige Erlöse von rund 10,7 Milliarden Euro und ein bereinigtes EBITDA von etwa 2,1 Milliarden Euro. Gleichzeitig stellte der DAX-Konzern wegen eines im Mai bestätigten und für Glyphosat nachteiligen Urteils in Missouri 1,7 Milliarden Euro zusätzlich für US-Rechtsstreitigkeiten zurück. Davon entfallen etwa 1,2 Milliarden auf Glyphosat-Fälle und 530 Millionen auf die schon lange verbotene Umweltchemikalie PCB.

Vorstandschef Bill Anderson betont, Bayer sei „auf gutem Weg“ und treffe „die nötigen Entscheidungen, damit das Unternehmen die Rechtsstreitigkeiten hinter sich lassen kann“. Tausende Glyphosat-Fälle seien zuletzt vertraulich und zu niedrigen Durchschnittskosten beigelegt worden. Ziel bleibe, die juristischen Risiken bis Ende 2026 deutlich zu senken.

In der Crop-Science-Sparte freut man sich über Fortschritte bei der Profitabilität. Die US-Umweltbehörde EPA hat zudem die erneute Zulassung des Pflanzenschutzmittels Dicamba vorgeschlagen. Dennoch denkt das Management auch kritisch voraus: Sollte sich an der Rechtslage nichts ändern, müsse der Konzern abwägen, ob das erste neue Herbizid seit rund 30 Jahren, Icafolin, überhaupt in den USA eingeführt werden könne.

Auf der juristischen Großbaustelle PCB macht Bayer aber Fortschritte: Am 18. August teilte man eine Grundsatzvereinbarung zur Beilegung sämtlicher PCB-Fälle rund um das Sky Valley Education Center (SVEC) mit. Ausgenommen davon sind neun bereits verlorene Fälle mit 49 Klägern, gegen die Rechtsmittel eingelegt sind und wo die Verfahren noch laufen. Parallel wartet Bayer im Fall „Erickson“ auf ein Urteil des Supreme Court des US-Bundesstaats Washington. In erster Instanz hatte Bayer verloren, in zweiter Instanz gewonnen. Nun geht es auch um die Frage, ob Strafschadenersatz überhaupt zulässig ist. In der ersten Instanz entfielen von insgesamt über 185 Millionen Dollar 135 Millionen auf Strafschadenersatz.

Taktgeber für den weiteren Zeitplan bleibt die Frage, ob sich der Oberste Gerichtshof der USA eines Glyphosat-Urteils annimmt. Der Supreme Court hat Ende Juni den US-Generalstaatsanwalt um eine Stellungnahme gebeten. Ein Urteil wäre damit bis zum Sommer kommenden Jahres möglich. Politisch setzt Bayer zusätzlich auf mehr Rechtssicherheit bei der Kennzeichnung glyphosathaltiger Produkte, zumal die EPA Glyphosat als nicht krebserregend einstuft und Warnhinweise daher sogar untersagt.

Operativ treibt Anderson den Umbau weiter voran: Bislang wurden rund 12.000 Stellen abgebaut, allein im vergangenen Jahr 7.000 und vor allem im Management. Die Zahl der Führungsebenen wurde dabei halbiert. Ende Juni beschäftigte Bayer knapp 90.000 Mitarbeitende. Und doch hängt die weitere Kursentwicklung der Leverkusener in doppelter Hinsicht von Gerichten ab: Da sind dann die möglichen Leitplanken des US-Supreme-Court zu Glyphosat und der Signalcharakter des „Erickson“-Urteils in Washington für die verbliebenen PCB-Fälle.

Wem diese Abhängigkeit von der schwer berechenbaren US-Justiz zu groß ist, und wer bei der Geldanlage wenig Interesse an „unerwarteten Wendungen“ hat, der sollte sich mit dem DekaBank Bayer Express-Zertifikat Memory mit Airbag auseinandersetzen. Hier trifft sich ein 30-prozentiger Risikopuffer mit einem Kupon von 7 Prozent.

7 Prozent Zinsen pro Periode bei Behauptung der 70-Prozent-Barriere

Das DekaBank Bayer Express-Zertifikat Memory mit Airbag 11/2031  (WKN DK1GK8) bietet die Möglichkeit von 7 Prozent Zinsen pro Periode sowie einer vorzeitigen Rückzahlung zum Festbetrag von 1.000 Euro. Vorzeitig wird das Zertifikat zurückgezahlt, wenn der Schlusskurs der Bayer-Aktie an einem der jährlichen Beobachtungstage (erste Beobachtungs- und auch Zinsperiode 14 Monate, danach jeweils 12 Monate) auf oder über der Tilgungsschwelle notiert. Die Tilgungsschwelle liegt am ersten Beobachtungstag im November 2026 bei 100 Prozent des Startwerts und sinkt in den Folgejahren jeweils um fünf Prozentpunkte bis auf 80 Prozent des Startwerts im Jahr 2030. Startwert ist der Schlusskurs am Ende der Zeichnungsfrist, am 22.09.2025.

Während die Tilgungsschwelle entscheidend für den Zeitpunkt der Rückzahlung ist, bestimmt die Barriere von 70 Prozent des Startwerts über die Zinszahlung. Der erzielbare Zinsbetrag wird automatisch überwiesen, wenn die Aktie am jeweiligen Beobachtungstag auf oder oberhalb der Barriere schließt. Die Memory-Funktion ermöglicht zudem, dass ausgefallene Zinszahlungen an den folgenden Beobachtungsterminen nachgeholt werden können, wenn die Barriere dann behauptet wird.

Kommt es zu keiner vorzeitigen Rückzahlung und wird die Barriere am finalen Bewertungstag (18.11.2031) nicht unterschritten, erfolgt im November 2031 die Auszahlung des Festbetrags in Höhe von 1.000 Euro. Anderenfalls drohen Verluste. Statt des Festbetrags wird Anlegenden in diesem Fall eine festgelegte Anzahl im Wert gesunkener Bayer-Aktien übertragen. Die Airbag-Funktion definiert die Anzahl der Aktien (Referenzanzahl), diese ergibt sich auf Grundlage des Basispreises, der wie die Barriere ebenfalls bei 70 Prozent des Startwerts liegt. Zudem ist wie bei jedem Zertifikat das Emittentenrisiko zu beachten, weil insbesondere im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der DekaBank Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Festbetrags drohen würden.

Die Zeichnung läuft vom 01.09.2025 bis 22.09.2025 (10 Uhr), vorbehaltlich einer Verlängerung oder Verkürzung der Zeichnungsfrist. Der Emissionspreis beträgt 1.010 Euro, inkl. 1,00 % Ausgabeaufschlag.

Disclaimer: Dieses Dokument enthält keine Kostendarstellung, die die Anforderungen an einen aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kostenausweis erfüllt. Einen solchen erhalten Sie rechtzeitig vor Auftragsausführung. Bei Fragen zu den Kosten wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater / Ihre Kundenberaterin. Die hierin enthaltenen Informationen stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf des Finanzinstruments dar und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Diese Werbeinformation enthält nicht alle relevanten Informationen zu diesem Finanzinstrument. Vor einer Anlageentscheidung in Zertifikate wird potenziellen Anlegern empfohlen, den Wertpapierprospekt zu lesen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts durch die zuständige Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Der Wertpapierprospekt und eventuelle Nachträge können unter https://www.deka.de/deka-gruppe/wertpapierprospekte unter dem Reiter „EPIHS-I-25“, die Endgültigen Bedingungen unter https://mmscache.deka.de/DE000DK1GK80_FT.pdf heruntergeladen werden. Sämtliche Wertpapierinformationen sowie das aktuelle Basisinformationsblatt sind ebenfalls bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale (www.deka.de), 60625 Frankfurt kostenlos erhältlich. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Sollten Kurse / Preise genannt sein, sind diese freibleibend und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise. Die hier genannten Werte dienen der Erläuterung des Auszahlungsprofils dieses Finanzinstruments. Die Werte sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

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Charlotte Neugebauer ist Leiterin Zertifikate & Produktvermarktung bei der DekaBank.


 

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