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28.12.15, 09:00

Extra-Check: Institutionen, die die Märkte bewegen Teil 4: Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM)

Mitte August hatten sich die Euro-Länder und die griechische Regierung auf ein neues Rettungspaket geeinigt – insgesamt sollen 86 Mrd. Euro in das krisengebeutelte Land fließen.
Extra-Check: Institutionen, die die Märkte bewegen Teil 4: Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM)

Mitte August hatten sich die Euro-Länder und die griechische Regierung auf ein neues Rettungspaket geeinigt – insgesamt sollen 86 Mrd. Euro in das krisengebeutelte Land fließen. Die Auszahlungen sind an strenge Reformauflagen gebunden. Nachdem Griechenland erste Reformen umgesetzt hat, erklärte sich der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) kürzlich bereit, dem Land weitere 2 Mrd. Euro aus dem dritten Hilfspaket zur Verfügung zu stellen.

Entstehung und Aufgaben
Am 2. Februar 2012 unterzeichneten die damals 17 Mitgliedstaaten der Eurozone den Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus. Als offizieller Gründungstag gilt der 27. September 2012, seine Arbeit nahm der ESM knapp zwei Wochen später, am 8. Oktober 2012, auf.

Der ESM löste den 2013 ausgelaufenen Euro-Rettungsschirm EFSF (European Financial Stability Facility) ab. Ziel des ESM ist es, die Stabilität des Euroraums zu gewährleisten. Dazu kann er in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Mitgliedern der Eurozone verschiedene Finanzierungsinstrumente zur Verfügung stellen. Länder, die diese Hilfe in Anspruch nehmen, verpflichten sich ihrerseits, finanz- und wirtschaftspolitische Auflagen zu erfüllen. Dem ESM stehen verschiedene Finanzierungsinstrumente zur Verfügung. Hierzu zählen u.a.:
• vorsorgliche Finanzhilfen für Mitgliedstaaten
• Darlehen zur Überbrückung von Finanzierungsschwierigkeiten
• Finanzhilfen zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten
• Ankauf von Anleihen eines ESM-Mitglieds

Um diese Maßnahmen auch umsetzen zu können, stehen dem ESM rund 700 Mrd. Euro Stammkapital zur Verfügung. Diese Summe setzt sich zusammen aus 80 Mrd. einzuzahlendem Kapital und aus 620 Mrd. Euro Garantien seitens der Vertragsländer. So kommt der ESM in den Genuss der höchsten Bonität (AAA-Rating) und kann sich zu niedrigen Zinsen refinanzieren.

Zusammensetzung und Kritik
Das Führungsgremium des ESM besteht aus dem Gouverneursrat und dem Direktorium. Der Gouverneursrat, welcher sich aus den Finanzministern der Euroländer zusammensetzt, trifft die wesentlichen Entscheidungen. Das Direktorium ist dagegen für den laufenden Geschäftsbetrieb zuständig. Der ESM ist nicht unumstritten – die Liste der Beanstandungen ist lang. Vor allem aus Deutschland wird kritisiert, dass der ESM in der Höhe unbegrenzte Haftungsrisiken für Deutschland mitbringen kann und dem Land somit der Ruin drohen könnte. Der Protest ging sogar so weit, dass mehrere Klagen beim Verfassungsgericht eingereicht wurden. Am 18. März 2014 wies das Gericht die Klagen allerdings endgültig zurück.
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